Jugendschutz ist uns ein wichtiges Anliegen! Wir nehmen daher die gesetzlichen Richtlinien sehr genau.
Unsere Partys sind, mit Ausnahme der extra dafür konzipierten Tanzveranstaltungen, erst ab 18 Jahren.
Eine Alterskontrolle findet bei uns bei jeder Veranstaltung statt. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, wenn es durch Ausweiskontrollen zu Verzögerungen kommt.
Unser Personal ist dazu angehalten lieber einmal mehr zu fragen und zu kontrollieren als zu wenig.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten nicht berechtigte Personen alkoholische Getränke für Minderjährige kaufen, so unterbinden wir dies umgehend, sprechen ggf. ein Hausverbot aus oder stellen Anzeige.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Veranstaltungen für Kinder grundsätzlich keine alkoholischen Getränke ausschenken.
Die wichtigsten Punkte des Jugendschutzgesetztes finden Sie hier: Jugendschutzgesetz-Auszug.pdf
Sie können die Aufischt Ihres Kindes in die Verantwortung einer volljährigen Person legen. Füllen Sie hierfür das hier verlinkte Formular "Erziehungsbeauftragung Deutsches Haus" aus: